PEhrlInstZustV · Verordnung zur Änderung der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts
PEhrlInstZustV Art. 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
PEhrlInstZustV · Verordnung zur Änderung der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.