Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

PBeaKK-VerwAufwVO · Verordnung über die Abrechnung und Verteilung des Verwaltungsaufwands der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost aus der Weiterführung der Postbeamtenkrankenkasse

PBeaKK-VerwAufwVO Art. 4Reduzierung des Personalbedarfs

In forceOfficial text

Reduziert sich bei der Postbeamtenkrankenkasse der Personalbedarf, gilt die Finanzierungsregelung dieser Verordnung für den nicht realisierten Minderbedarf solange fort, bis eine dem jeweiligen Amt oder Arbeitsvertrag entsprechende anderweitige Verwendung für das überzählige Personal gefunden ist.