Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

PassG · Passgesetz

PassG Art. 3Grenzübertritt

Erster Abschnitt Passvorschriften

In forceOfficial text

Das Überschreiten der Auslandsgrenze ist nur an zugelassenen Grenzübergangsstellen und innerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden zulässig, sofern nicht auf Grund anderer Rechtsvorschriften oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen Ausnahmen zugelassen sind.