ORheinLotsOEV · Verordnung zur Einführung der Lotsenordnung für den Oberrhein
ORheinLotsOEV Art. 1Inkraftsetzung
Die Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen wird in der Fassung der Anlage 1 in Kraft gesetzt.
ORheinLotsOEV · Verordnung zur Einführung der Lotsenordnung für den Oberrhein
Die Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen wird in der Fassung der Anlage 1 in Kraft gesetzt.