OGewV · Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
OGewV Art. 1Zweck
Diese Verordnung dient dem Schutz der Oberflächengewässer und der wirtschaftlichen Analyse der Nutzungen ihres Wassers.
OGewV · Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
Diese Verordnung dient dem Schutz der Oberflächengewässer und der wirtschaftlichen Analyse der Nutzungen ihres Wassers.