Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

NotAktVV · Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse

NotAktVV Art. 65Dokumentation der technischen Zugangsberechtigungen

Unterabschnitt 3 Elektronischer Notariatsaktenspeicher

In forceOfficial text

Die Bundesnotarkammer kann vorsehen, dass die Einräumung, die Überleitung und die Entziehung der technischen Zugangsberechtigungen zum Elektronischen Notariatsaktenspeicher dokumentiert werden. Im Fall des Satzes 1 gilt § 60 Absatz 2 entsprechend.