NotAktVV · Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
NotAktVV Art. 1Verzeichnisse
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Der Notar führt die folgenden Verzeichnisse: 1.
das Urkundenverzeichnis,
2.
das Verwahrungsverzeichnis.
NotAktVV · Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Der Notar führt die folgenden Verzeichnisse: 1.
das Urkundenverzeichnis,
2.
das Verwahrungsverzeichnis.