NMV 1970 · Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
NMV 1970 Art. 27Vergütungen neben der Einzelmiete
Teil IV Umlagen, Zuschläge und Vergütungen
Neben der Einzelmiete kann der Vermieter für die Überlassung einer Garage, eines Stellplatzes oder eines Hausgartens eine angemessene Vergütung verlangen. Das gleiche gilt für die Mitvermietung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen und für laufende Leistungen zur persönlichen Betreuung und Versorgung, wenn die zuständige Stelle dies genehmigt hat.