NiederlFrhEWGDG 2 · Zweites Gesetz zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr NiederlFrhEWGDG 2 Art. 6 In forceOfficial text Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 5 Contents