NichtAnpG · Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre NichtAnpG Art. 2Inkrafttreten In forceOfficial text Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft. ← Previous · Art. 1b Contents