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NatSGRhönV · Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Rhön"

NatSGRhönV Art. 9Einvernehmen

In forceOfficial text

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei 1.

Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie der Gewässer,

2.

Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und

3.

der Aufstellung von Bauleitplänen.