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NatPSchaalseeV · Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Naturpark Schaalsee"

NatPSchaalseeV Art. 9Einvernehmen

In forceOfficial text

Das Einvernehmen mit der Verwaltung des Naturparkes ist herzustellen bei 1.

Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege und Gewässer,

2.

Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und

3.

der Aufstellung von Bauleitplänen.