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NatPMSchweizV · Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark "Märkische Schweiz"

NatPMSchweizV Art. 9Einvernehmen

In forceOfficial text

Das Einvernehmen mit der Naturparkverwaltung ist herzustellen bei, 1.

Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,

2.

Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und

3.

der Aufstellung von Bauleitplänen.