Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

NatPDrömlV · Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark "Drömling"

NatPDrömlV Art. 9Einvernehmen

In forceOfficial text

Das Einvernehmen mit der Naturparkverwaltung ist herzustellen bei: 1.

Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und Deiche,

2.

Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen und

3.

der Aufstellung von Bauleitplänen.