MZG 2005 · Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte MZG 2005 Art. 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten In forceOfficial text Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. ← Previous · Art. 13a Contents