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MWDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes

MWDVDV Art. 2Ausbildungsziele

Abschnitt 1 Allgemeines

In forceOfficial text

Die Ausbildung vermittelt das Wissen sowie die berufspraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der Aufgaben im mittleren Wetterdienst des Bundes erforderlich sind. Die Anwärterinnen und Anwärter werden ausgebildet 1.

für Assistenztätigkeiten im Vorhersage-, Warn- und Klimadienst sowie

2.

für Tätigkeiten in der Wetterbeobachtung und in der Informationstechnik.

Sie sollen zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden.