MVITAufstV Art. 5Module
Abschnitt 2 Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
(1) Das Masterstudium wird in Modulen durchgeführt.
(2) Die Module unterteilen sich in 1.
die Pflichtmodule,
2.
die Pflichtmodule der Vertiefungsrichtung und
3.
das Modul Masterarbeit.