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MVITAufstV · Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München

MVITAufstV Art. 13Zuständigkeit des Prüfungsamtes

Abschnitt 2 Masterstudium „Verwaltungsinformatik“

In forceOfficial text

Das Prüfungsamt der Universität der Bundeswehr München ist zuständig 1.

für die Führung der Studien- und Prüfungsakten,

2.

für die Organisation des Ablaufs der Modulprüfungen und

3.

für die Ausstellung der Abschlusszeugnisse.