Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

MulMstrV · Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maler- und Lackierer-Handwerk

MulMstrV Art. 1Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung

In forceOfficial text

(1) Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Maler- und Lackierer-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile: 1.

die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten (Teil I),

2.

die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),

3.

die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und

4.

die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).

(2) Für die Meisterprüfung in Teil I im Maler- und Lackierer-Handwerk werden die Schwerpunkte Gestaltung und Instandhaltung, Kirchenmalerei und Denkmalpflege, Bauten- und Korrosionsschutz sowie Fahrzeuglackierung gebildet; der Prüfling hat einen dieser Schwerpunkte auszuwählen.