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MtDFmEloAufklVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

MtDFmEloAufklVDV Art. 33Lehrgang „Grundlagen der Auswertung der Fernmeldeaufklärung“

Unterabschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildungsabschnitte

In forceOfficial text

(1) Den Anwärterinnen und Anwärtern werden, aufbauend auf den bisher erworbenen fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten, grundlegende Auswertefähigkeiten unter Berücksichtigung der Arbeits- und Betriebsabläufe in der Auswertung der Fernmeldeaufklärung vermittelt.

(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in der Lage sein, 1.

die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einschränkungen des Militärischen Nachrichtenwesens und der Aufklärung zu verstehen und zu beachten,

2.

Verfahrensabläufe in der Auswertung zu beschreiben und

3.

die vermittelten Inhalte sinnvoll miteinander zu verknüpfen und anzuwenden.