MORVAufhV · Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker
MORVAufhV Art. 2Weiteranwendung von Vorschriften
Die Zucker-Lagerkostenausgleichs-Verordnung ist auf Sachverhalte, die vor dem 27. Dezember 2010 entstanden sind und deren Abwicklung weiter anzuwenden.