MontanMitbestGErgG · Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie MontanMitbestGErgG Art. 21 Art 3 Übergangs- und Schlußvorschriften In forceOfficial text - ← Previous · Art. 18 Contents Art. 22 · Next →