MontanMitbestGErgG · Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie MontanMitbestGErgG Art. 12 Art 1 Mitbestimmung in herrschenden Unternehmen In forceOfficial text - ← Previous · Art. 11 Contents Art. 13 · Next →