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MntDAIVVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes

MntDAIVVDV Art. 7Aufbau und Dauer der Ausbildung

Abschnitt 2 Ausbildung

In forceOfficial text

(1) Die Ausbildung gliedert sich in eng verzahnte fachtheoretische Abschnitte (Lehrgänge) und berufspraktische Abschnitte (Praktika). Bei der berufspraktischen Ausbildung wird das Bundesverwaltungsamt durch Behörden des Bundes und der Kommunen unterstützt.

(2) Für einzelne oder alle Lehrveranstaltungen können digitale Lehrformate genutzt werden.

(3) Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte: Ausbildungsabschnitt

Behörde

Dauer

1

Einführungslehrgang

Bundesverwaltungsamt

2 Monate

2

Praktikum I

Bundesbehörde

5 Monate

3

Zwischenlehrgang

Bundesverwaltungsamt

3 Monate

4

Praktikum II

Kommunalbehörde

3 Monate

5

Praktikum III

Bundesbehörde

6 Monate

6

Abschlusslehrgang

Bundesverwaltungsamt

5 Monate

(4) Das Bundesverwaltungsamt kann festlegen, dass das Praktikum II – abweichend von Absatz 2 – in einer Bundesbehörde absolviert wird.