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MntDAIVVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes

MntDAIVVDV Art. 16Laufbahnprüfung

Abschnitt 3 Prüfungen

In forceOfficial text

Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus: 1.

der Zwischenprüfung,

2.

den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,

3.

den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie

4.

der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.