MitbestG · Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
MitbestG Art. 38
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
(weggefallen)
MitbestG · Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
(weggefallen)