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MISSAufstV · Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst über den Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“

MISSAufstV Art. 13Prüfungsamt

Abschnitt 2 Masterstudiengang „Intelligence and Security Studies“

In forceOfficial text

Die Universität der Bundeswehr München richtet ein Prüfungsamt ein. Dieses ist zuständig für 1.

die Führung der Studien- und Prüfungsakten,

2.

die Organisation des Ablaufs der Prüfungen,

3.

die Ausstellung der Abschlusszeugnisse und

4.

die Durchführung von Widerspruchsverfahren.