MinStG · Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen
MinStG Art. 93Nichtberücksichtigung der nationalen Ergänzungssteuer
Abschnitt 2 Besonderheiten
§ 54 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die nationale Ergänzungssteuerregelung für Zwecke der Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags unberücksichtigt bleibt.