MindlohnÜbkG · Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen MindlohnÜbkG Art. 2 In forceOfficial text (1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft. (2) ← Previous · Art. 1 Contents