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Min/TafelWV · Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser

Min/TafelWV Art. 2Begriffsbestimmung

2. Abschnitt Natürliches Mineralwasser

In forceOfficial text

Natürliches Mineralwasser ist Wasser, das folgende besondere Anforderungen erfüllt: 1.

Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen;

2.

es ist von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen und gegebenenfalls durch bestimmte, insbesondere ernährungsphysiologische Wirkungen;

3.

seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant; durch Schwankungen in der Schüttung werden sie nicht verändert.

4.

(weggefallen)