MilchTAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin
MilchTAusbV Art. 2Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
MilchTAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.