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MilchPQV · Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte

MilchPQV Art. 36Fettgehaltsstufen von Käse und Erzeugnissen aus Käse

Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung

In forceOfficial text

Für Käse und für Erzeugnisse aus Käse gelten die folgenden Fettgehaltsstufen: Fettgehaltsstufe

Fettgehalt in der Trockenmasse

1. Doppelrahmstufe

mindestens 60 % und höchstens 87 %

2. Rahmstufe

mindestens 50 % weniger als 60 %

3. Vollfettstufe

mindestens 45 % weniger als 50 %

4. Fettstufe

mindestens 40 % weniger als 45 %

5. Dreiviertelfettstufe

mindestens 30 % weniger als 40 %

6. Halbfettstufe

mindestens 20 % weniger als 30 %

7. Viertelfettstufe

mindestens 10 % weniger als 20 %

8. Magerstufe

weniger als 10 %.