MilchPQV · Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
MilchPQV Art. 1Zweck
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zur Förderung der Qualität von Milchprodukten im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 legt diese Verordnung Anforderungen an die Herstellung und Kennzeichnung von Milchprodukten fest. Sie dient zugleich der Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union (Unionsrecht) im Anwendungsbereich des Satzes 1.