MikrotAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Mikrotechnologen/zur Mikrotechnologin
MikrotAusbV Art. 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Mikrotechnologe/Mikrotechnologin wird staatlich anerkannt.
MikrotAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Mikrotechnologen/zur Mikrotechnologin
Der Ausbildungsberuf Mikrotechnologe/Mikrotechnologin wird staatlich anerkannt.