MetTechAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik
MetTechAusbV Art. 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Metalltechnik wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.