MetallbAusbV 2008 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin
MetallbAusbV 2008 Art. 2Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
MetallbAusbV 2008 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.