MessEV Art. 16Aufschriften auf sonstigen Messgeräten
Unterabschnitt 3 Kennzeichnung, Aufschriften und beizufügende Informationen
Sonstige Messgeräte tragen folgende Aufschriften: 1.
die Fabrikmarke oder den Namen des Herstellers und bei eingeführten Erzeugnissen des Einführers und
2.
die Höchstlast, wobei dem Massewert die Buchstabenfolge „Max“ vorangestellt ist.