MeistVoEigAnerkV · Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von Meistern der volkseigenen Industrie als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle MeistVoEigAnerkV Art. 2 In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. ← Previous · Art. 1 Contents