MDBNDVerfSchVDV Art. 49Bestandteile der Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1 Bestandteile
Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.
Unterabschnitt 1 Bestandteile
Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Abschlussprüfung.