MDBNDVerfSchVDV Art. 4Ausbildungsbehörden
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Ausbildungsbehörden sind 1.
die Dienstbehörde und
2.
andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörde bestimmt worden sind.
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Ausbildungsbehörden sind 1.
die Dienstbehörde und
2.
andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörde bestimmt worden sind.