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MDBNDVerfSchVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

MDBNDVerfSchVDV Art. 27Lehrgebiete

Abschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildung

In forceOfficial text

Die Lehrgebiete der fachtheoretischen Ausbildung sind: 1.

operative Beschaffung und Observation,

2.

nachrichtendienstliche Informationsauswertung,

3.

Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Gesetze über die Nachrichtendienste und weitere Gesetze mit nachrichtendienstlichem Bezug,

4.

internationale Politik und Formen des politischen Extremismus,

5.

Sicherheitsfelder mit nachrichtendienstlichem Bezug, insbesondere Eigensicherung, Geheimschutz und Spionageabwehr,

6.

Nachrichtendienstpsychologie,

7.

fremdsprachliche Ausbildung sowie

8.

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen.