MBPolVDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei MBPolVDVDV Art. 49Zeitpunkt Unterabschnitt 2 Laufbahnprüfung In forceOfficial text Die Laufbahnprüfung findet am Ende des Laufbahnlehrgangs statt. ← Previous · Art. 48 Contents Art. 50 · Next →