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MBPolVDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

MBPolVDVDV Art. 33Bestandteile der Zwischenprüfung

Unterabschnitt 1 Zwischenprüfung

In forceOfficial text

Die Zwischenprüfung besteht aus 1.

einer schriftlichen Prüfung,

2.

einer mündlichen Prüfung und

3.

einer praktischen Prüfung.

Die Bundespolizeiakademie kann mit Zustimmung des Bundespolizeipräsidiums festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 in der Zwischenprüfung die praktische Prüfung entfällt.