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MBPolVDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

MBPolVDVDV Art. 26Bewertung der Leistungstests

Unterabschnitt 2 Dauer, Inhalt und Leistungstests

In forceOfficial text

(1) Die Leistungstests werden durch Angehörige der Bundespolizeiakademie bewertet.

(2) Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten eine schriftliche oder elektronische Mitteilung über die Bewertung.

(3) Näheres legt die Bundespolizeiakademie mit Zustimmung des Bundespolizeipräsidiums im Ausbildungsplan fest.