Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

MBankDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

MBankDVDV Art. 1Vorbereitungsdienst

Abschnitt 1 Allgemeines

In forceOfficial text

Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Bankdienstes. Der Vorbereitungsdienst setzt sich aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung zusammen. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 21 Monate.