MautVvfV · Verordnung zur Regelung des Vermittlungsverfahrens nach dem Mautsystemgesetz
MautVvfV Art. 1Anwendungsbereich
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Diese Verordnung regelt das Verfahren zur Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen den für die Erhebung einer Maut in Bund und Ländern zuständigen Behörden und registrierten Anbietern mautdienstbezogener Leistungen nach den §§ 28 bis 30 des Mautsystemgesetzes.