MariMedV · Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen
MariMedV Art. 7Ablehnung der Seediensttauglichkeit
Unterabschnitt 1 Anforderungen an Personen an Bord
Ist die untersuchte Person seedienstuntauglich, stellt der zugelassene Arzt eine Bescheinigung über das Nichterteilen des Seediensttauglichkeitszeugnisses aus und händigt die Bescheinigung der untersuchten Person aus oder übermittelt ihr diese.