Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

MalerLackAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin

MalerLackAusbV Art. 43Prüfungsbereiche des Teiles 2

Unterabschnitt 6 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung

In forceOfficial text

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.

Ausführen eines Kundenauftrags,

2.

Ausführen von Ausbauarbeiten,

3.

Ausführen von Dämmarbeiten sowie

4.

Wirtschafts- und Sozialkunde.