Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

MünzG · Münzgesetz

MünzG Art. 5Gestalt der deutschen Euro-Gedenkmünzen

In forceOfficial text

Die Bundesregierung bestimmt die Nennwerte und die Gestaltung sowie im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank die technischen Merkmale der deutschen Euro-Gedenkmünzen; sie müssen sich hinreichend von den Euro-Münzen unterscheiden. § 4 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.