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MüG · Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten

MüG Art. 13Zusammensetzung und Funktionsweise des Deutschen Marktüberwachungsforums

Abschnitt 3 Koordinierte Durchsetzung und Zusammenarbeit

In forceOfficial text

(1) Das Deutsche Marktüberwachungsforum besteht aus Vertretern der koordinierenden Kreise mit Vollzugsaufgaben in der Marktüberwachung, Fachexperten sowie Vertretern der obersten Bundes- und Landesbehörden, der Bundesoberbehörden, der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH sowie der Zollverwaltung.

(2) Beschlüsse des Deutschen Marktüberwachungsforums sollen im Konsens gefasst werden.

(3) Das Deutsche Marktüberwachungsforum gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bedarf.